Art, Umfang und Preise
Alle Informationen die Sie für die Beauftragung des Wertgutachtens brauchen - Gerne beraten wir Sie zusätzlich auch telefonisch.
Gründe warum ein Wertgutachten benötigt wird
Privat
- Betreuungsangelegenheiten
- Scheidungen (Zugewinnausgleich)
- Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Vermögensübersichten (private Finanzplanung, Altersvorsorge)
- etc.
Finanzamt / Steuerliche Anlässe
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Nachweis gegenüber dem Finanzamt)
- Feststellung des gemeinen Werts für steuerliche Bewertungen
- Steuerliche Anlässe allgemein
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- etc.
Gerichtliche Anlässe
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Entschädigungsverfahren
- Enteignungsverfahren
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Geschäftspartnern
- Streitigkeiten bei Pflichtteilsansprüchen (Nachlassbewertung)
- Erbauseinandersetzungen (Pflichtteilsansprüche)
- etc.
Sonstiges (wirtschaftlich / betrieblich)
- Betriebsaufgaben
- Kreditvergaben (Ermittlung eines Beleihungswerts)
- etc.
Qualitätsunterschiede der Wertermittlungen
Oft wird unterschätzt welcher Unterschied in der Methodik und der fachlichen Kompetenz vorliegen kann.
Beispielsweise kann Ihnen eine kostenlose Onlineschätzung mit wenigen Daten nur eine sehr grobe Wertspanne anhand meist falscher Daten geliefert werden.
Daher in den meisten Fällen keine empfehlenswerte Methode um den tatsächlichen Immobilienwert zu ermitteln. Für einen groben Überblick bieten wir die Marktpreisschätzung an, die auch mit einem Vor-Ort-Termin des Sachverständigen Grundlage bieten kann.
Zudem spielt auch die fachliche Kompetenz des Wertermittlers eine große Rolle, da der Begriff der Gutachters in dem Sinne nicht geschützt ist. Bei uns liegt eine TÜV-Rheinland-Ausbildung und PersCert Zertifizierung zum Sachverständigen für Immobilienwertermittlung (TÜV), vor.
Im Grunde genommen beschäftigt sich erst das Kurz-Wertgutachten mit professionellen Methoden mit dem tatsächlichen Verkaufspreisen auf dem Markt und den individuellen Eigenschaften der Immobilie. Die Datengrundlage ist hier bereits in der Regel die tatsächlichen und empirisch ermittelten Verkaufspreise von möglichst vergleichbaren Immobilientypen die innerhalb der Gutachtens mit Hilfe dessen Auswertungen verarbeitet werden.
Welcher Arbeitsprozess steckt dahinter?
Die Vielzahl der Bereiche und der Arbeitsaufwand lassen sich kaum in Kürze beschreiben, dennoch zur Veranschaulichung eine Übersicht über die Themen-Überbegriffe:
- Eingangsprüfung in Art und Umfang
- Objektunterlagen einholen und prüfen
- Umfangreiche Objektbesichtigung
- Objekt-, Lage- und sonstige Beschreibungen ergänzen
- Fehlende oder veraltete Informationen selbst erstellen z.B. die Bgf.- oder Wfl.-Berechnung, Baubeschreibung, etc.
- Prüfen des passenden Wertermittlungsverfahrens nach ImmoWertV 2021
- Empirisch ermittelte Werte, Koeffizienten, Faktoren des regionalen Gutachterausschusses einholen und verarbeiten.
- Gegebenenfalls Recherche anderweitiger Datenquellen
- Verarbeitung aller Daten und Verwendung des Vergleichs- Ertrags- oder Sachwertverfahrens nach allen Verordnungen und Richtlinien
- Gegebenenfalls Bewertung von Rechte und Belastungen
- Erstattung des Wertgutachtens und Dokumentation
- Plausibilisierung des Wertergebnisses
- Gegebenenfalls Rückfragen klären
Was kostet ein Gutachten?
Die Art, der Umfang und die Besonderheiten einer Immobilie entscheiden letztlich über das Honorar für das erstellte Gutachten einer individuellen Immobilie.
Ohne Kenntnis über den Sachverhalt ist eine zuverlässige Aussage über das Honorar vorab nur bei der Marktpreisschätzung möglich, da diese Arbeitsabläufe überwiegend gleich ablaufen und nicht in die tiefe gehen. Hier fangen die Preise bei 595 EUR an. Darüber hinaus ist allerdings auch bei einem Gutachten eine Pauschale bzw. ein Preisdeckelung vereinbar, sofern alle Gegebenheiten zuvor kostenlos geprüft wurden. So können wir Ihnen Sicherheit bieten.
Für das Honorars des Verkehrswertgutachtens in vollem Umfang orientieren wir uns freiwillig nach der Honorartabelle der LVS Bayern die eine sehr gute Grundlage bietet. So können Sie versichert sein, dass die Dienstleistung zu einem gängigen und nachvollziehbaren Honorar angeboten wird.
Im wesentlichen richtet sich der Wert, auch wenn eine Pauschale vereinbart wurde, wie folgt nach:
1. Dem Basishonorar, 2. Dem Objektwert, 3. Dem Objektfaktor
4. Dem Zeit-Honorar, 5. Den Nebenkosten bzw. den Auslagen
(Mehr Details und Beispielberechnung)