Erfahren Sie alles über unsere Gutachten, den Ablauf und die Preise
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Erfahren Sie mehr über Immobilienwertgutachten, den Ablauf sowie die Preise
Gründe warum ein Wertgutachten benötigt wird
Privat
Betreuungsangelegenheiten
Scheidungen (Zugewinnausgleich)
Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Vermögensübersichten (private Finanzplanung, Altersvorsorge)
Finanzamt / Steuerliche Anlässe
-Erbschafts- und Schenkungssteuer (Nachweis gegenüber dem Finanzamt)
-Feststellung des gemeinen Werts für steuerliche Bewertungen
-Steuerliche Anlässe allgemein
-Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
-Erbschaftssteuerangelegenheiten
-etc.
Gerichtliche Anlässe
Zwangsversteigerungsverfahren
Entschädigungsverfahren
Enteignungsverfahren
Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Geschäftspartnern
Streitigkeiten bei Pflichtteilsansprüchen (Nachlassbewertung)
Erbauseinandersetzungen (Pflichtteilsansprüche)
etc.
Sonstiges (wirtschaftlich / betrieblich)
Betriebsaufgaben
Kreditvergaben (Ermittlung eines Beleihungswerts)
etc.
Qualitätsunterschiede der Wertermittlungen: Gutachten ≠ Preisschätzung
Oft wird unterschätzt welcher Unterschied in der Methodik und der fachlichen Kompetenz vorliegen kann.
Beispielsweise kann Ihnen eine kostenlose Onlineschätzung mit wenigen Daten nur eine sehr grobe Wertspanne anhand meist falscher Daten geliefert werden.
Daher in den meisten Fällen keine empfehlenswerte Methode um den tatsächlichen Immobilienwert zu ermitteln. Für einen groben Überblick bieten wir die Marktpreisschätzung an, die auch mit einem Vor-Ort-Termin des Sachverständigen Grundlage bieten kann.
Zudem spielt auch die fachliche Kompetenz des Wertermittlers eine große Rolle, da der Begriff der Gutachters in dem Sinne nicht geschützt ist. Bei uns liegt eine TÜV-Rheinland-Ausbildung und PersCert Zertifizierung zum Sachverständigen für Immobilienwertermittlung (TÜV), vor.
Im Grunde genommen beschäftigt sich erst das Kurz-Wertgutachten mit professionellen Methoden mit dem tatsächlichen Verkaufspreisen auf dem Markt und den individuellen Eigenschaften der Immobilie. Die Datengrundlage ist hier bereits in der Regel die tatsächlichen und empirisch ermittelten Verkaufspreise von möglichst vergleichbaren Immobilientypen die innerhalb der Gutachtens mit Hilfe dessen Auswertungen verarbeitet werden.
Welcher Arbeitsprozess steckt dahinter?
Die Vielzahl der Bereiche und der Arbeitsaufwand lassen sich kaum in Kürze beschreiben, dennoch zur Veranschaulichung eine Übersicht über die Themen-Überbegriffe:
Eingangsprüfung in Art und Umfang
Objektunterlagen einholen und prüfen
Umfangreiche Objektbesichtigung
Objekt-, Lage- und sonstige Beschreibungen ergänzen
Fehlende oder veraltete Informationen selbst erstellen z.B. die Bgf.- oder Wfl.-Berechnung, Baubeschreibung, etc.
Prüfen des passenden Wertermittlungsverfahrens nach ImmoWertV 2021
Empirisch ermittelte Werte, Koeffizienten, Faktoren des regionalen Gutachterausschusses einholen und verarbeiten.
Gegebenenfalls Recherche anderweitiger Datenquellen
Verarbeitung aller Daten und Verwendung des Vergleichs- Ertrags- oder Sachwertverfahrens nach allen Verordnungen und Richtlinien
Gegebenenfalls Bewertung von Rechte und Belastungen
Erstattung des Wertgutachtens und Dokumentation
Plausibilisierung des Wertergebnisses
Gegebenenfalls Rückfragen klären
Welche Gesamtausgabe kommt bei welcher Wertermittlung zustande?
Zunächst muss unterschieden werden zwischen einer Marktpreisschätzung, einem Kurzwertgutachten und einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten.
Ohne Kenntnis über den Sachverhalt ist eine zuverlässige Aussage über das Honorar vorab nur bei der Marktpreisschätzung möglich, da diese Arbeitsabläufe überwiegend gleich ablaufen und nicht in die tiefe gehen.
Die Marktpreisschätzung liegt in der Regel zwischen 595 EUR und 1.190 EUR inkl. MwSt.
Die Kosten für Ihr Gutachten hängen von der Art und dem Umfang Ihrer Immobilie ab.
Das Kurzwertgutachten beginnt in der Regel bei 1.590 EUR inkl. MwSt. und immer geringer als das vollwertige Verkehrswertugutachten da Art und Umfang reduziert werden.
Das vollwertige Verkehrswertgutachten wird in Orineiterung an einer Honorarempfehlung berechnet, worauf nachfolgend eingagangen wird.
Bei den meisten Gutachten ist eine Pauschale bzw. ein Preisdeckelung vereinbar, sofern alle Gegebenheiten zuvor kostenlos geprüft wurden. So können wir Ihnen Sicherheit bieten.
Honorarstruktur und Beispiele für vollumfängliche Verkehrswertgutachtren in Orientierung an der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung zum Stand 2024
Gerne bieten wir Ihnen so gut als möglich Planungssicherheit mit einem Pauschalpreis/Deckelbetrag, der nach einer Eingangsprüfung vereinbart werden kann.
Als Orientierung richtigen wir uns freiwillig nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung zum Stand 2024 oder aktueller. Der Gesamtpreis richtet sich nach mehreren Teilbeträgen.
1. Dem Basishonorar, bestehend aus dem
(a) Nettohonorar der aus dem marktangepassten vorläufigen Verfahrenswert der Immobilie abgeleitet wird, zuzüglich der (b) prozentualen Zuschläge für vorhandene Besonderheiten, Rechte, Belastungen sowie weitere aufwandserhöhende Objekt- oder Auftragsmerkmale.
Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach Art, Umfang, Schwierigkeit und tatsächlichem Bearbeitungsaufwand und beträgt je nach Besonderheit regelmäßig zwischen 10 % und 70 % des Basishonorars.
2. Dem Zeithonorar, für den Bereich Bsp. der Ortsbesichtigung (einschl. An- u. Abfahrt), die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, etc.
3. Den Nebenkosten, bestehend aus
Die Auslagen und Aufwendungen für Bsp. gebühren der Objektunterlagen zzgl. Mehrwertsteuer, Fahrtkosten, etc.
Zusätzliche Dienstleistungen werden mit dem Stundensatz von 150 EUR Netto bzw., 178,50 EUR inkl. MwSt. nach Zeitaufwand abgerechnet.
Alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge werden vorab abgestimmt. Auf Wunsch kann ein verbindlicher Höchstbetrag vereinbart werden.
Beispiel-Honorar-Rechnung für vollumfängliches Verkehrswertgutachten
Vollwertgutachten | Objektart: Einfamilienhaus | Objektwert: 500.000 EUR | Besonderheiten: Keine (Faktor 1,0) | Zusätzliche Dienstleistungen: Keine
1. Basishonorar bei 500.000 EUR (a):
2.900 EUR Netto
1. Basishonorar prozentualer Zuschlag (b):
0 € Netto
2. Zeitaufwand z.B. 3 Std. x 150 €/Std.:
450 € Netto
Auslagen für Unterlagen
50 € Netto
Gesamtrechnungsbetrag Netto:
3.400 €
zzgl. 19 % MwSt.:
646 €
Gesamtbetrag inkl. MwSt.
4.046 € inkl. 19% MwSt.
Erfahren Sie mehr über Restnutzungsdauergutachten, den Ablauf sowie die Preise
Gründe warum ein Restnutzungsdauergutachten benötigt wird
Finanzamt / Steuerliche Anlässe
Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Grundlage für eine möglicherweise höhere jährliche Gebäudeabschreibung
Individuelle Bewertung statt pauschaler Abschreibungsdauer
Dokumentation des baulichen und energetischen Gebäudezustands
Berücksichtigung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Einflüsse
Nachvollziehbare Begründung gegenüber dem Finanzamt
Verringerung möglicher Rückfragen und Beanstandungen
Fundierte Entscheidungsgrundlage vor der Einreichung beim Finanzamt
Gerichtliche Anlässe
Je nach Fall kann dies ebenfalls von Nöten sein, häufig wir hier jedoch die Restnutzungsdauer in einem Verkehrswertgutachten festgestellt.
Sonstiges (wirtschaftlich / betrieblich)
Einschätzung der wirtschaftlich verbleibenden Nutzungszeit
Unterstützung bei Kaufpreis- und Investitionsentscheidungen
Qualitätsunterschiede der Restnutzungsdauergtuachten - Besichtigung und richtige herleitung sind wichtige bestandteile für die akzeptanz von dem Finazamt
Nicht jedes Restnutzungsdauergutachten besitzt die gleiche fachliche Aussagekraft. Am Markt werden teilweise stark vereinfachte Onlinegutachten angeboten, die ausschließlich auf Angaben des Eigentümers, Fotos oder automatisierten Berechnungsmodellen beruhen.
Gerade Gutachten ohne persönliche Besichtigung vor Ort werden vom Finanzamt häufig kritischer geprüft und können beanstandet oder im Einzelfall abgelehnt werden, wenn der tatsächliche bauliche, technische und wirtschaftliche Zustand der Immobilie nicht ausreichend untersucht und dokumentiert wurde.
Für die Anerkennung ist nicht allein entscheidend, dass ein Dokument als „Gutachten“ bezeichnet wird. Maßgeblich ist, ob die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer fachlich schlüssig, objektbezogen und nachvollziehbar hergeleitet wurde.
Deshalb erstelle ich Restnutzungsdauergutachten grundsätzlich nur auf Grundlage einer persönlichen Objektbesichtigung. Dabei werden unter anderem der tatsächliche Gebäudezustand, erkennbare Schäden, technische Anlagen, durchgeführte und unterlassene Modernisierungen sowie mögliche wirtschaftliche und funktionale Nutzungseinschränkungen vor Ort aufgenommen und dokumentiert.
Persönliche Objektbesichtigung
Jede Immobilie wird von mir persönlich als Sachverständigen besichtigt. So beruht das Gutachten nicht nur auf Eigentümerangaben oder einer automatisierten Berechnung, sondern auf den tatsächlich festgestellten Eigenschaften des Gebäudes.
Sachverständige und individuelle Bewertung
Die Restnutzungsdauer wird für jedes Objekt individuell und fachlich nachvollziehbar hergeleitet. Pauschale Tabellenwerte werden nicht ungeprüft übernommen, sondern anhand der konkreten Immobilie eingeordnet.
Regionale Nähe und Marktkenntnis
Als Sachverständiger aus Göppingen kenne ich die regionalen Gebäudestrukturen, typischen Baualtersklassen und Besonderheiten des Immobilienmarktes in Baden-Württemberg. Die regionale Nähe ermöglicht kurze Wege, flexible Besichtigungstermine und eine persönliche Betreuung.
Ein persönlicher Ansprechpartner
Von der ersten Vorprüfung über die Objektbesichtigung bis zur Fertigstellung des Gutachtens werden Sie direkt von mir betreut. Es gibt keine wechselnden Ansprechpartner und keine anonyme Massenbearbeitung.
Nachvollziehbare Dokumentation
Die verwendeten Unterlagen, Bewertungsgrundlagen und objektspezifischen Einflussfaktoren werden transparent dargestellt. Dadurch bleibt die Herleitung der Restnutzungsdauer für Eigentümer, Steuerberater und Finanzamt nachvollziehbar und prüfbar.
Unterstützung bei Rückfragen
Sollten nach der Einreichung fachliche Rückfragen zum Gutachten entstehen, stehe ich als Ansprechpartner zur Verfügung und erläutere die verwendeten Ansätze sowie die Herleitung des Ergebnisses.
Erfahrung aus Bewertung und Immobilienpraxis
Durch meine Tätigkeit als Sachverständiger verfüge ich über langjähriger Erfahrung aus der praktischen Immobilienwirtschaft. Dadurch können bauliche, wirtschaftliche und marktbezogene Zusammenhänge gemeinsam betrachtet werden.
Transparente Kosten
Vor der Beauftragung erhalten Sie eine nachvollziehbare Honorareinschätzung. Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden vorab abgestimmt. Auf Wunsch kann ein verbindlicher Höchstbetrag vereinbart werden.
Unverbindliche Vorprüfung
Nicht jede Immobilie eignet sich für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Deshalb prüfe ich vor der Beauftragung, ob ein Gutachten nach erster Einschätzung sinnvoll und fachlich begründbar erscheint.
Keine pauschalen Versprechen
Auch ein sachverständig erstelltes Gutachten führt nicht automatisch zur Anerkennung durch das Finanzamt. Die persönliche Besichtigung, die fachliche Qualifikation und die nachvollziehbare Dokumentation erhöhen jedoch die Belastbarkeit, Prüfbarkeit und Aussagekraft des Nachweises deutlich.
Welcher Arbeitsprozess steckt dahinter?
Die Vielzahl der Bereiche und der Arbeitsaufwand lassen sich kaum in Kürze beschreiben, dennoch zur Veranschaulichung eine Übersicht über die Themen-Überbegriffe:
Unverbindliche Vorprüfung
Anhand weniger Angaben und vorhandener Unterlagen prüfe ich zunächst, ob eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer grundsätzlich plausibel und ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Angebot und Beauftragung
Sie erhalten eine transparente Honorareinschätzung mit den enthaltenen Leistungen, möglichen Zusatzkosten und dem voraussichtlichen Bearbeitungsumfang.
Prüfung der Objektunterlagen
Ausgewertet werden insbesondere Baujahr, Grundrisse, Flächenangaben, Modernisierungen, Energieausweis, Kaufvertrag sowie weitere objektbezogene Unterlagen.
Persönliche Objektbesichtigung
Die Immobilie wird von mir vor Ort besichtigt. Dabei werden der bauliche und technische Zustand, Modernisierungen, Schäden, Ausstattungsmerkmale und mögliche Nutzungseinschränkungen aufgenommen und dokumentiert.
Sachverständige Auswertung
Alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussfaktoren werden geprüft und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die tatsächliche Restnutzungsdauer bewertet.
Erstellung des Gutachtens
Die ermittelte Restnutzungsdauer wird fachlich nachvollziehbar hergeleitet und in einem vollständigen Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt dokumentiert.
Übergabe und Rückfragen
Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten digital. Bei fachlichen Rückfragen des Steuerberaters oder Finanzamts stehe ich weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Welches Honorar und Nebenkosten kommen für ein Restnutzungsdauergutachten zustande?
Für eine typische Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus erhalten Sie nach der unverbindlichen Vorprüfung ein individuelles Festpreisangebot. Darin sind die üblichen Leistungen wie Unterlagenprüfung, Objektbesichtigung, Dokumentation und Erstellung des Restnutzungsdauergutachtens bereits enthalten.
Das Honorar richtet sich nach Art, Größe und Komplexität der Immobilie sowie nach dem Umfang der erforderlichen Prüfung. Für eine typische Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus beginnt das Honorar für ein Restnutzungsdauergutachten ab 1.290 EUR inklusive Umsatzsteuer.
Nach einer unverbindlichen Vorprüfung erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten für Ihr Gutachten entstehen.
Kosten für externe Unterlagen
Werden notwendige Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt, können für deren Beschaffung zusätzliche Gebühren entstehen.
Solche Unterlagen oder zusätzlichen Leistungen werden nur beschafft beziehungsweise beauftragt, wenn sie für die sachgerechte Erstellung des Gutachtens erforderlich sind. Die entstehenden Kosten werden vorab mit Ihnen abgestimmt.
Keine überraschenden Nachberechnungen
Zusätzliche Kosten entstehen nicht automatisch. Sollte sich während der Bearbeitung zeigen, dass weitere Leistungen erforderlich werden, informiere ich Sie vorab über den zusätzlichen Aufwand. Eine kostenpflichtige Erweiterung erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung.
Im Auftrag wird ein verbindlicher Höchstbetrag festgelegt werden. Dadurch erhalten Sie volle Kostensicherheit und wissen von Beginn an, welcher Gesamtbetrag nicht überschritten wird.
Wann können zusätzliche Kosten entstehen?
Zusätzliche Leistungen sind nur erforderlich, wenn der konkrete Auftrag über den üblichen Umfang eines Standardobjekts hinausgeht. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
• mehreren Gebäuden auf einem Grundstück
• mehreren Eigentumswohnungen oder Nutzungseinheiten
• Mehrfamilienhäusern mit zahlreichen Wohneinheiten
• Wohn- und Geschäftshäusern oder Gewerbeimmobilien
• unterschiedlichen Baujahren oder mehreren Bauabschnitten
• umfangreichen Anbauten, Umbauten oder Erweiterungen
• außergewöhnlich großen Wohn- oder Nutzflächen
• fehlenden oder widersprüchlichen Objektunterlagen
• notwendiger Beschaffung von Bauakten, Grundrissen oder behördlichen Auskünften
• besonders umfangreichen Modernisierungs- oder Schadensprüfungen
• weiter entfernten Objekten außerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets
• einer gewünschten Expressbearbeitung
• nachträglichen Änderungen der Aufgabenstellung
• zusätzlichen Stellungnahmen, die über allgemeine Rückfragen zum Gutachten hinausgehen
Mehr Hintergrundwissen zu einem Restnutzungsdauergutachten lesen Sie hier:
Ein Restnutzungsdauergutachten hilft Ihnen, die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu ermitteln und somit Steuern zu sparen. Als Sachverständiger analysiere ich den individuellen Zustand Ihrer Immobilie und prüfe, ob die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als die vom Finanzamt bei der regulären Abschreibung häufig angesetzte Nutzungsdauer von 50 Jahren. Ist dies der Fall, kann ein professionell erstelltes Gutachten die Grundlage dafür schaffen, eine höhere steuerliche Abschreibung geltend zu machen. Für Eigentümer vermieteter Immobilien kann dies zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Danach können Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ansetzen, wenn diese durch geeignete Nachweise belegt wird. Genau hier liegt der Mehrwert meiner Tätigkeit als Sachverständiger: Ich erstelle qualifizierte Restnutzungsdauergutachten nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen und dokumentiere die Ergebnisse nachvollziehbar und fundiert. Dabei berücksichtige ich unter anderem die Bauweise, die Bausubstanz, den Erhaltungszustand, Modernisierungsmaßnahmen, technische Anlagen sowie wirtschaftliche und funktionale Einflussfaktoren, die sich auf die verbleibende Nutzungsdauer auswirken können.
Im Rahmen der Gutachtenerstellung führe ich eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie durch. Dazu gehören die Prüfung relevanter Objektunterlagen, die Besichtigung vor Ort sowie die sachverständige Bewertung aller wert- und nutzungsdauerrelevanten Merkmale. Durch meine Erfahrung und Spezialisierung kann ich die tatsächliche Restnutzungsdauer fundiert herleiten und in einem professionellen Gutachten dokumentieren. Mein Ziel ist es, eine belastbare Grundlage zu schaffen, die den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht und die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt.
Wird das Gutachten steuerlich anerkannt, kann die Gebäudeabschreibung (AfA) auf die im Gutachten festgestellte kürzere Restnutzungsdauer verteilt werden. Dadurch erhöht sich der jährlich abzugsfähige Abschreibungsbetrag, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über einen kürzeren Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden können. Für Eigentümer vermieteter Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder anderer nicht selbst genutzter Gebäude kann dies eine spürbare steuerliche Entlastung bedeuten. Meine sachverständige Arbeit trägt dazu bei, dieses Potenzial rechtssicher und nachvollziehbar auszuschöpfen.
Ein Restnutzungsdauergutachten ist somit weit mehr als eine reine Immobilienbewertung. Es ist ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Optimierung und zur realitätsnahen Berücksichtigung des tatsächlichen Gebäudezustands. Als Sachverständiger unterstütze ich meine Kunden dabei, die Möglichkeiten einer verkürzten Nutzungsdauer professionell prüfen zu lassen und die erforderlichen Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und welche steuerlichen Auswirkungen sich ergeben können, hängt stets von den konkreten Eigenschaften der Immobilie sowie von der individuellen steuerlichen Situation des Eigentümers ab.
Häufig gestellte Fragen zu Gutachten
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